Reklamationen

1.1. Der Verkäufer haftet für Mängel an den Waren und der Käufer hat die Mängel unverzüglich beim Verkäufer zu beanstanden.

1.2. Für die Behandlung von Reklamationen gilt die nachstehende Reklamationsordnung für Verbraucher (nachstehend „Reklamationsordnung“ genannt).

1.3. Der Käufer hat das Recht, eine Garantie gegenüber dem Verkäufer nur für Waren geltend zu machen, die fehlerhaft sind, unter die Garantie fallen und über den Online-Shop des Verkäufers gekauft wurden.

1.4. Während der Gewährleistungsfrist hat der Käufer das Recht, den Mangel gegen Einsendung der Ware einschließlich aller Zubehörteile kostenlos beheben zu lassen.

1.5. Reklamationen werden vom Verkäufer unverzüglich in schriftlicher und gedruckter oder in elektronischer Form bearbeitet. Wenn die Ware mangelhaft ist, hat der Kunde das Recht, eine Reklamation beim Verkäufer geltend zu machen, indem er das Reklamationsformular ausfüllt und es dem Verkäufer auf elektronischem Wege zustellt, die Ware dem Verkäufer auf einem der unten aufgeführten Wege zustellt, oder in Papierform mitsamt der reklamierten Ware auf einem der unten aufgeführten Wege. Für die Geltendmachung von Reklamationen sind folgende Wege möglich:

  1. Zustellung des Reklamationsformulars und der reklamierten Ware an die Reklamationsstelle unter der angegebenen Adresse (im Folgenden „Reklamationsstelle“ genannt):
    BeeSpot
    Hrabová 542
    95117 Cabaj-Čápor
    +421905651962
    [email protected]

1.6. Der Käufer kann den Verkäufer über das Reklamationsformular ersuchen, den Transport zur Reklamationsstelle zu organisieren. In diesem Fall organisiert der Verkäufer den Transport der reklamierten Ware im Namen des Käufers auf eigene Kosten durch ein Transportunternehmen. Die reklamierte Ware gilt an dem Tag als an den Verkäufer geliefert, an dem der Verkäufer sie in der Reklamationsstelle erhält. Das Transportunternehmen ist ein Dritter, der in eigenem Namen handelt, und daher hat die Übernahme der zur Versendung angemeldeten Ware durch das Transportunternehmen keinen Einfluss auf die Einleitung des Reklamationsverfahrens.

1.7. Der Käufer ist verpflichtet, die reklamierte Ware unter Berücksichtigung ihrer Beschaffenheit und der Art des reklamierten Mangels ordnungsgemäß zu verpacken. Der Verkäufer haftet für die Verschlechterung der reklamierten Ware erst ab dem Zeitpunkt ihres Eingangs.

1.8 Der Verkäufer sorgt für die Anwesenheit einer zur Abwicklung von Reklamationen befugten Person in den Betriebsstätten des Verkäufers und bei der benannten Person während der Geschäftszeiten.

1.9 Bei der Geltendmachung einer Reklamation ist der Käufer verpflichtet nachzuweisen, dass die Ware vom Verkäufer gekauft wurde und der Garantie unterliegt. Der Käufer ist darüber hinaus verpflichtet, die Art und den Umfang der Mängel an der Ware genau anzugeben.

1.10 Als Datum der Einleitung des Reklamationsverfahrens gilt das Datum, an dem der Käufer dem Verkäufer das Folgende zustellt:

  • das Reklamationsformular,

  • die reklamierte Ware, samt Zubehör und

  • Zugangskennwörter oder -codes, wenn diese zu der reklamierten Ware gehören.

1.12 Der Verkäufer oder eine von ihm beauftragte Person stellt dem Käufer eine Bestätigung der Reklamation der Ware in einer vom Verkäufer gewählten geeigneten Form (darunter auch per E-Mail) aus, die das Datum der Erhebung der Reklamation, die Kontaktdaten des Verkäufers und des Käufers, eine Beschreibung der Warenmängel, die vom Kunden bevorzugte Art der Abwicklung der Reklamation und einen Hinweis auf die Rechte des Kunden gemäß den §§ 622 und 623 BGB enthält (im Folgenden „Reklamationsbestätigung“ genannt).
 

1.13 Entsprechend der Entscheidung des Käufers, welche seiner Rechte gemäß § 622 und § 623 BGB er geltend macht, ist der Verkäufer oder die von ihm beauftragte Person verpflichtet, die Art und Weise der Reklamationsbearbeitung gemäß dieser Reklamationsordnung unverzüglich, in komplizierteren Fällen innerhalb von 3 Tagen ab Beginn des Reklamationsverfahrens, in begründeten Fällen, insbesondere wenn eine komplexe technische Beurteilung des Warenzustands erforderlich ist, spätestens innerhalb von 30 Tagen ab Beginn des Reklamationsverfahrens zu bestimmen. Der Verkäufer oder eine von ihm beauftragte Person bearbeitet die Reklamation umgehend, nach-dem festgelegt wurde, wie sie abgewickelt werden soll; in begründeten Fällen kann die Reklamation auch später bearbeitet werden. Die Abwicklung der Reklamation darf jedoch nicht länger als 30 Tage ab dem Datum der Einreichung der Reklamation dauern. Nach Ablauf der Frist für die Bearbeitung der Reklamation hat der Verbraucher das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder die Ware gegen neue Ware umzutauschen. Der Verkäufer informiert den Käufer über den Abschluss des Reklamationsverfahrens und das Ergebnis der Reklamation in einer zwischen beiden Vertragsparteien vereinbarten Form. Gleichzeitig erhält der Käufer zusammen mit der Ware auch das Reklamationsprotokoll. Wenn der Käufer die Ware innerhalb der ersten 12 Monate nach Erhalt der Ware reklamiert hat, kann der Verkäufer die Reklamation nur auf der Grundlage eines Gutachtens eines Sachverständigen oder einer Stellungnahme einer bevollmächtigten, benannten oder akkreditierten Person oder der Stellungnahme einer benannten Person ablehnen (im Folgenden „sachkundige Begutachtung der Ware“ genannt). Unabhängig von dem Ergebnis der sachkundigen Begutachtung der Ware kann der Verkäufer von dem Käufer nicht die Übernahme der Kosten für die sachkundige Begutachtung der Ware oder sonstiger Kosten im Zusammenhang mit der sachkundigen Begutachtung der Ware verlangen. Wenn der Käufer die Ware nach Ablauf von 12 Monaten nach Warenerhalt reklamiert und der Verkäufer die Reklamation abgelehnt hat, ist die Person, die die Reklamation abgewickelt hat, verpflichtet, in dem Reklamationsbeleg anzugeben, an wen der Käufer die Ware zur sachkundigen Begutachtung schicken kann. Schickt der Käufer die Ware zur sachkundigen Begutachtung an die in der Reklamation angegebene Person, gehen die Kosten der sachkundigen Begutachtung der Ware sowie alle anderen damit verbundenen Kosten, die zweckmäßigerweise aufgewendet wurden, unabhängig vom Ergebnis der Begutachtung zu Lasten des Verkäufers. Weist der Käufer die Haftung des Verkäufers für den reklamierten Mangel der Ware durch die Begutachtung nach, kann der Käufer den Anspruch erneut geltend machen; während der Durchführung der Begutachtung läuft die Gewährleistungsfrist nicht. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der erneuten Geltendmachung der Reklamation alle Kosten für die sachkundige Begutachtung der Ware sowie alle damit zusammenhängenden Kosten zu erstatten, die zweckmäßigerweise entstanden sind. Eine solche erneut geltend gemachte Reklamation kann nicht abgelehnt werden.

1.14 Der Verkäufer kann die mangelhafte Ware anstelle der Mängelbehebung immer durch eine mangelfreie Ware ersetzen, wenn dies für den Käufer keine schwerwiegenden Unannehmlichkeiten zur Folge hat.

1.15 Der Anspruch auf eine kostenlose Gewährleistungsreparatur erlischt:

  1. wenn der Käufer nicht nachweisen kann, dass er die mangelhafte Ware vom Verkäufer gekauft hat,

  2. bei Versäumnis, offensichtliche Mängel bei der Warenübernahme zu rügen,

  3. mit dem Ablauf der Gewährleistungsfrist für die Ware,

  4. aufgrund mechanischer durch den Käufer verursachten Beschädigung der Ware,

  5. infolge von Veränderung(en) an der Ware durch den Käufer (Biegen, Schneiden, Verkürzen, Bohren o. ä.), wenn die Ware für eine solche Veränderung(en) nicht vorgesehen ist und wenn der Mangel durch diese Veränderung(en) entstanden ist,

  6. infolge der Benutzung oder Lagerung der Ware unter Bedingungen, die in Bezug auf Temperatur, Feuchtigkeit, chemische oder mechanische Einflüsse nicht der natürlichen Umgebung entsprechen,

  7. infolge von unsachgemäßem Umgang mit der Ware oder Vernachlässigung der Warenpflege,

  8. infolge von Beschädigung der Ware durch Überlast oder Benutzung im Widerspruch zu den im Datenblatt, den allgemeinen Grundsätzen, technischen Normen oder den Sicherheitsnormen festgelegten Bedingungen,

  9. beim Ersatz von Originalteilen des Produktes,

  10. infolge von Verwendung einer ungeeigneten Netzspannung, einer ungeeigneten, nicht zugelassenen oder unberechtigt beschafften Hardware oder Software,

  11. die Verwendung eines ungeeigneten, inkompatiblen oder nicht originalen Verbrauchsmaterials, wenn der Mangel auf die Verwendung solcher Verbrauchsmaterialien zurückzuführen ist,

  12. bei Beschädigung der Ware durch natürliche Abnutzung, den zufälligen Untergang oder Verschlechterung der Ware,

  13. bei Beschädigung der Ware durch einen Computervirus,

  14. bei Eingriff einer unbefugten Person oder bei Verwendung eines falschen Werk-zeugs oder Materials,

  15. bei unsachgemäßen Eingriffen, Transportschäden sowie Beschädigung durch Wasser, Feuer, Strom oder Schäden durch höhere Gewalt.

 

1.16 Der Verkäufer ist verpflichtet, die Reklamation abzuwickeln und das Reklamationsverfahren in einer der folgenden Weisen abzuschließen:

  1. durch Übergabe der reparierten Ware

  2. durch Warenersatz

  3. durch Rückerstattung des Kaufpreises

  4. durch Gewährung eines angemessenen Preisnachlasses auf den Kaufpreis

  5. durch schriftliche Aufforderung zur Abnahme der vom Verkäufer festgelegten Leistung

  6. mit einer begründeten Ablehnung der Reklamation.

 

1.17 Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate (im Folgenden „Gewährleistungsfrist“ genannt), sofern nicht im Einzelfall eine andere Gewährleistungsfrist festgelegt ist. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Datum des Empfangs der Ware durch den Käufer. Ist auf der Ware, ihrer Verpackung oder in der Gebrauchsanweisung eine gesetzlich festgelegte Frist für die Nutzung der Ware angegeben, so endet die Gewährleistungsfrist nicht vor Ablauf dieser Frist. Mängel der Ware und daraus resultierende Ansprüche müssen vor Ablauf der Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden. Mit Ablauf der Gewährleistungsfrist erlischt das Recht auf Reklamation.

1.18 Die Gewährleistungsfrist wird um den Zeitraum verlängert, in dem die Ware vom Käufer wegen der Reparatur nicht genutzt werden konnte.

1.19 Im Falle des Ersatzes der Ware durch neue Ware beginnt die Gewährleistungsfrist mit dem Erhalt der neuen Ware neu zu laufen. Das Gleiche gilt, wenn ein Teil (ein Teil der Ware), für den eine Garantie gewährt wurde, ersetzt wird.

1.20 Liegt ein behebbarer Mangel an der Ware vor, wird die Reklamation je nach Entscheidung des Käufers entweder durch Mangelbeseitigung oder durch Warenersatz erledigt.

1.21 Liegt ein Mangel an der Ware vor, der nicht behoben werden kann und die ordnungsgemäße Nutzung der Ware als mangelfreie Ware verhindert, hat der Käufer das Recht auf Warenersatz oder das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Die gleichen Rechte stehen dem Käufer zu, wenn die Mängel zwar behoben werden können, der Käufer die Ware aber wegen des Wiederauftretens des Mangels nach der Reparatur (mehr als zweimal) oder wegen einer größeren Anzahl von Mängeln (mehr als zwei) nicht ordnungsgemäß nutzen kann.

1.22 Bei Vorliegen sonstiger unbehebbarer Mängel hat der Käufer Anspruch auf einen angemessenen Nachlass auf den Kaufpreis, dessen Höhe von den Parteien einvernehmlich festgelegt wird.

1.23 Die Abwicklung der Reklamation bezieht sich nur auf die vom Käufer bei der Reklamation angegebenen Mängel.

1.24 Schließt der Verkäufer das Reklamationsverfahren mit einer begründeten Ablehnung der Reklamation der Ware ab, kann der Verkäufer dem Käufer vorschlagen, die Mängel auf Kosten des Käufers zu beseitigen. Der Käufer ist nicht verpflichtet, ein solches Angebot anzunehmen.

1.25 Schließt der Verkäufer das Reklamationsverfahren mit einer begründeten Ablehnung der Reklamation ab und ist der Käufer mit dieser Art der Erledigung der Reklamation nicht einverstanden, kann der Käufer seine Rechte auf dem Gerichtsweg geltend machen.

 

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